Die adverbiale Bestimmung – auch: das Adverbial (Mehrzahl: die Adverbiale) bzw. das Adverbiale (Mehrzahl: die Adverbialia oder Adverbialien); oder deutsch: die Umstandsbestimmung, Umstandsangabe – ist ein Begriff aus der Grammatik und bezeichnet Satzglieder, die weder Subjekt, Objekt noch Prädikativum sind.[1] Unter dieser Begriffsbestimmung bilden die Adverbiale unter den Satzgliedfunktionen also die Restklasse.[2] Adverbiale werden aber auch als Satzteile beschrieben, die (typischerweise) Verben, oder größere Ausdrücke mit verbalem Kern (Verbalphrasen bis hin zu ganzen Sätzen), modifizieren.[3]
Adverbiale können durch beliebige Formklassen von Ausdrücken repräsentiert werden: durch Substantive bzw. Nominalphrasen, Adjektive, Adverbien, Präpositionalphrasen oder durch Nebensätze. Eine Bestimmung als einheitliche Klasse wird meistens über eine Auflistung der Bedeutungstypen versucht, die Adverbiale markieren können. Diese Bedeutungstypen teilen sich hauptsächlich in Satzadverbiale, die die Gültigkeit der Aussage modifizieren oder eine Bewertung der Aussage ausdrücken, und Situationsadverbiale, die Eigenschaften der dargestellten Situation modifizieren wie Ort, Zeit, Art und Weise oder Kausalbeziehungen und Verwandtes.[4] Viele, aber nicht alle Adverbialtypen können auch durch spezielle Fragewörter erfragt werden.